Unterverarbeiter
Letzte Aktualisierung: 25. März 2026
Diese Seite listet die von Spwig autorisierten Unterverarbeiter auf, die im Namen von Händlern personenbezogene Daten verarbeiten, wie in der Datenschutzverarbeitungsvereinbarung (DSV) beschrieben. Spwig aktualisiert diese Liste, wenn sich Unterverarbeiter ändern, und gibt 30 Tage vor der Beschäftigung eines neuen Unterverarbeiters eine Benachrichtigung ab.
Autorisierte Unterverarbeiter
Die folgenden Unterverarbeiter sind ab 25. März 2026 autorisiert:
| Unterverarbeiter | Standort | Verarbeitungstätigkeit |
|---|---|---|
| Akamai Technologies / Linode | Varies by region (Frankfurt, Singapore, Newark, and other Akamai data centre locations) | Infrastructure hosting, compute, storage, and networking for hosted merchant environments and Spwig-operated services |
| Cloudflare, Inc. | Global edge network | DNS management, SSL/TLS termination, DDoS protection, and CDN for hosted merchant environments |
| Airwallex Pty Ltd | Singapore / varies | Payment processing for Spwig merchant subscription billing (processes billing identity and tokenised payment data on behalf of Spwig as controller — included for transparency, though this is controller processing) |
Unterverarbeiter für selbstgehostete Dienste
Für selbstgehostete Installationen laufen die von Spwig betriebenen Dienste (GeoIP, Geocoder, Push, SSO, Update Server) auf der Infrastruktur der oben genannten Unterverarbeiter (hauptsächlich Akamai/Linode). Für Interaktionen mit selbstgehosteten Diensten werden keine zusätzlichen Unterverarbeiter verwendet.
Von Händlern ausgewählte Anbieter
Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Übersetzungsdienstleister, E-Mail-Dienstleister und andere Drittanbieter-Integrationen, die vom Händler in seinem eigenen Store ausgewählt und konfiguriert werden, sind keine Spwig-Unterverarbeiter. Der Händler schließt direkt Verträge mit diesen Anbietern ab.
Änderungen an Unterverarbeitern
Bevor Spwig einen neuen Unterverarbeiter einsetzt, wird:
- Den Händler mindestens 30 Tage vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten per E-Mail benachrichtigen.
- Den Namen, Standort und Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit des neuen Unterverarbeiters bereitstellen.
- Den Händlern 14 Tage gewähren, um eine berechtigte, dokumentierte Einrede aufgrund des Datenschutzes einzulegen.
Für vollständige Informationen zu den Pflichten der Unterverarbeiter, Einrede-Rechten und Datenschutzbedingungen siehe die Datenschutzverarbeitungsvereinbarung.